660758-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Umzugs- und Transportdienstleistungen in den Dienstgebäuden sowie zwischen den Liegenschaften des Bundesamts für Justiz
OJ S 193/2025 08/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
E-MailAusschreibungen@bfj.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUmzugs- und Transportdienstleistungen in den Dienstgebäuden sowie zwischen den Liegenschaften des Bundesamts für Justiz
BeschreibungDas Bundesamt für Justiz beabsichtigt, Umzugs- und Transportdienstleistungen innerhalb seiner Dienstgebäude sowie zwischen den Liegenschaften am Dienstsitz Bonn zu vergeben. Zudem sollen De- und Montageleistungen erbracht werden.
Kennung des Verfahrens11d91079-52d5-4528-909d-5b77903ae99f
Interne Kennung2025 0000 9031
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBonn
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften des Bundesamts für Justiz befinden sich an den folgenden Adressen: • Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn („Haupthaus“), • Fiedrich-Ebert-Allee 120-126 in 53113 Bonn („Forum Bonn“), • Oberkasseler Straße 2 in 53227 Bonn („Ramersdorf“).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionGemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
BetrugAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitAus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelUmzugs- und Transportdienstleistungen in den Dienstgebäuden sowie zwischen den Liegenschaften des Bundesamt für Justiz
BeschreibungDas Bundesamt für Justiz gehört als Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Als breit gefächerte Behörde ist das Bundesamt für Justiz Anlaufstelle sowie Ansprechpartner der Bundesrepublik Deutschland für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Darüber hinaus erfüllt das Bundesamt für Justiz eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Beschäftige an drei Standorten. Im Zuge des laufenden Flächenmanagements sowie aufgrund organisatorischer Veränderungen innerhalb des Bundesamt für Justiz ergibt sich ein fortlaufender Bedarf an professionellen Umzugs- und Transportdienstleistungen. Um diese Bedarfe effizient, flexibel und rechtssicher abdecken zu können, wird eine Rahmenvereinbarung mit einem/einer geeigneten Auftragnehmer/in angestrebt.
Interne Kennung2025 0000 9031
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBonn
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften des Bundesamts für Justiz befinden sich an den folgenden Adressen: • Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn („Haupthaus“), • Fiedrich-Ebert-Allee 120-126 in 53113 Bonn („Forum Bonn“), • Oberkasseler Straße 2 in 53227 Bonn („Ramersdorf“).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2026
Enddatum der Laufzeit28/02/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Höchstwert der Rahmenvereinbarung Der geschätzte Auftragswert beträgt 300.000 €. Dieser Betrag stellt gleichzeitig den Höchstwert der Rahmenvereinbarung dar. 2. Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEs wird um die Angabe mindestens einer geeigneten Referenz in der Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen gebeten. Die Referenz muss sich auf zuvor erbrachte Umzugs- und Transportdienstleistungen für große Unternehmen beziehen, konkret auf gebäudeübergreifende Umzugs- und Montageaufträge mit einer Größenordnung von jeweils mindestens 300 Arbeitsplätzen (einschließlich Möbel, Hardware und Akten). Diese Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht worden sein. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - eine Vertragsdauer von mindestens 4 Jahren und - ein Gesamtauftragswert von mindestens 250.000,00 Euro netto.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestanzahl von jährlich durchschnittlich 20 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsZertifizierung im Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestjahresumsatz i. H. v. 225.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestjahresumsatz i. H. v. 150.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 1,2 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden, nachzuweisen durch Eigenerklärung, auf Anforderung durch den entsprechenden Versicherungsnachweis. 2. Vorhandensein einer Güterhaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 620,00 EUR je m³ Laderaum, nachzuweisen durch Eigenerklärung, auf Anforderung durch den entsprechenden Versicherungsnachweis.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsBefähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=790720
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=790720
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zum Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Registrierungsnummer991-18383-39
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-MailAusschreibungen@bfj.bund.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:0228 9499-0
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung04a4221e-461d-4e2e-90cb-426b61b5d199  -  07
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/10/2025 14:36:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung660758-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe193/2025
Datum der Veröffentlichung08/10/2025