Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU)
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45441
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45213321 Bau von Bahnhöfen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 17/08/2020Ende: 31/12/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 152-373077
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI45441_92285628_NT48
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU); Los 1: Bstg 1 und 2 und PU,
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 03/08/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE Bf. Friedberg c/o Hartung Bau, Ingenieur- Tief und Straßenbau GmbH
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 23/11/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:
Verkehrsstation Friedberg (Hessen)
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31/12/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE Bf. Friedberg c/o Hartung Bau, Ingenieur- Tief und Straßenbau GmbH
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT48: Rückbau Oberflächenbelag Bstg 1
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
NT48: _ MKA 58: In HLV ist für den Rückbau des Bahnsteigbelages auf dem Bstg 1 keinen Rückbau bzw. Abbruch und Entsorgung für den vorgefundenen Belag aus Magerbeton als Unterbetonschicht keine Position vorgesehen. Diese Schicht hat eine Schichtdicke von ca. 8 - 16 cm, die auch zurückgebaut werden muss.