Zusätzliche Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 21.09.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 123 und § 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.