Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Folgende zusätzliche Leistungen müssen erbracht werden, die für den Projektfortschritt zwingend notwendig sind:
- Verlegung des Kabels von der LST-Stromversorgung bis zu dem OSE Schrank für die Gewährleistung der Stromversorgung des OSE-Schrankes
-Umsetzung der Leitungsschutzschalter F13 und F14 von der Unterverteilung 2 TK in die Unterverteilung 1 TK
- Gründung mittels Kabelschacht-Zwischenrahmen zur Standsicherheit für den Gleisfeldbeleuchtungsmast M12
- Zusätzliche Steckdosen für den FDL Tisch im ESTW- Z Flieden
- Herstellung der Stromversorgung für den 2. DBMAS Bedienplatz
-Versetzung eines Baucontainers der die Trasse für eine Kabelverlegung blockiert hat
-Einbau der Überspannungsableiter gemäß der Forderung des Blitzschutzkoordinators.
-Abtransport der 2 alten Beleuchtungsmaste zur BE Fläche am Unterwerk
- Tausch der Tiefenerderabdeckungen
-Entsorgung der 50 Hz Objekte im alten Stellwerk
- Ermittlung des Verlaufes der Erdung des Bahnsteigdaches, Erdung des Empfangsgebäudes
-Errichtung eines zusätzlichen Schalters im Bereich des NEA-Schalthauses für das An- und Ausschalten der Gleisfeldbeleuchtung
-Baumfällung für Abkippen der Gleisfeldbeleuchtung
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 18042016
-Schließen der Brandschotts im Modulgebäude ESTW Flieden
-Rückbau der Bestandsbeleuchtungsmaste am Randweg des ESTW Modulgebäudes
Durch einen Wechsel des AN für die Bearbeitungen der benötigten Themen und der damit verbundenen Planung würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf resultieren. Dies würde den gesamten Bauablauf stark gefährden, wodurch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen entstünden.