662742-2022 - ErgebnisDeutschland-Augsburg: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
OJ S 230/2022 29/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Schwaben
Postanschrift: Fronhof 10
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 2176-0
Fax: +49 2176-404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wäschereidienstleistung für die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in Augsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-22-13
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Wäschereidienstleistung für die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in Augsburg
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
98300000 Diverse Dienstleistungen, 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98311200 Betrieb von Wäschereien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Wäschereidienstleistung für die bis zu 461 Bewohnern ausgelegte Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt. Die Wäsche (Bettwäsche, Dusch-/Handtücher, Schlafsäcke, Kopfkissen) wird vom Auftragnehmer in der Regel einmal wöchentlich in der Einrichtung abgeholt, gereinigt und wieder angeliefert.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestmenge an Wäsche besteht nicht. In Ausnahmesituationen kann für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch die Wäsche von mehr als 461 Bewohnern zu reinigen sein. Die Erhöhung oder Reduzierung der Wäschemenge kann vom Auftraggeber aufgrund möglicherweise schwankender Belegungszahlen nur kurzfristig mitgeteilt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-596629
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Wäschereidienstleistung für die Unterkunfts-Dependance Steinerne Furt 75/77 in Augsburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird nach § 63 Abs. 1 Ziff. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2411, Fax-Nr.: +49 (89) 2176-2847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/11/2022