Beschreibung der Beschaffung
Die Wiesenweihe ist eine besonders und streng geschützte Art nach § 7 Abs 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG und ist als Art des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Sie gilt in Bayern als eine extrem seltene Art und Art mit geographischer Restriktion (Kategorie R der Rote Liste der Brutvögel Bayerns 2016). Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit die Art in Bayern erhalten werden kann. Aus diesem Grund kam das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 BayNatSchG verankerten Aufgabe nach und entwickelte im Jahr 1999 ein Artenhilfsprogramm (AHP) für die Wiesenweihe.
Vor 1994 befand sich die Wiesenweihe in Bayern unmittelbar vor dem Aussterben. Seit 1999 koordiniert der Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV) im Auftrag des LfU sehr erfolgreich das landesweite AHP Wiesenweihe. Vor allem in Franken und im Nördlinger Ries haben sich starke regionale Populationen entwickelt, die mittlerweile auch hohe bundesweite und sogar mitteleuropäische Relevanz als Spenderpopulation besitzen. Diese positive Entwicklung ist nur durch intensive, gezielte Schutzmaßnahmen möglich. Nur Maßnahmen im direkten Horstumfeld mit dem Schutz der noch nicht flüggen Jungvögel bei der Getreideernte stellen den Bruterfolg sicher und verhindern einen erneuten massiven Einbruch in der Reproduktion, der zur Folge hätte, dass der Bestandserhalt nicht mehr gesichert wäre.
Auf Grundlage des AHP Wiesenweihe aus den Jahren 2020 bis 2022 erfolgt eine flächendeckende landesweite Erfassung der Wiesenweihe. Sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Fortführung der flächendeckenden Erfassung von Bestand und Bruterfolg der Wiesenweihe in Bayern inkl. Angaben zur Lage der Horste, Bruthabitat, Verlusten von Gelege und Jungvögel in den bekannten Verbreitungsgebieten Franken (Unterfranken, Mittelfranken), Nördlinger Ries (Schwaben), Straubinger Gäuboden (Niederbayern, Oberpfalz), Großraum Ingolstadt (Oberbayern) und in den restlichen Gebieten Bayerns über Streudatenrecherchen im Zeitraum Mitte April bis Mitte August. Der Einsatz von Drohnen zum störungsreduzierten Auffinden der Nester und zur Kontrolle des Brutablaufs ist zielführend und daher wünschenswert, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich erfahrene Drohnenpiloten finden.
2. Fortführung der Koordination und Förderung von praktischen Schutzmaßnahmen
3. Fortführung der Beteiligung an der Erfassung und an praktischen Schutzmaßnahmen (Horstbetreuung) in Mainfranken.
4. Fortführung eines modifizierten Nahrungsflächenmanagements.
5. Dokumentation von Beibeobachtungen wie Rohrweihen-Bruten, Rebhuhn-Reviere, Feldhamster-Vorkommen.
6. Fortführung der Datenverwaltung, Dokumentation und Berichterstattung
7. Fortführung des Gesamtprojektmanagements.