Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Hydraulische Überprüfung von Wasserstand-Abfluss-Beziehungen an Pegeln der WWA Nürnberg, Ansbach, Donauwörth, Ingolstadt, Landshut und Deggendorf 2021 - 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000339
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserstanden stellt einen äußerst wichtigen aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar. Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes "Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 12 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 90 595,90 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserstanden stellt einen äußerst wichtigen aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar. Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes "Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 12 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung; Vorlage Schlussbericht 02.09.2022
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 193-502627
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Hydraulische Überprüfung von Wasserstand-Abfluss-Beziehungen an Pegeln der WWA Nürnberg, Ansbach, Donauwörth, Ingolstadt, Landshut und Deggendorf 2021 - 2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 17/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Werner Consult ZT GmbH
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Winderl Ingenieure GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 90 595,90 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 20/12/2021