Beschreibung der Beschaffung
Seit Juni 2018 unterstützt die Kompetenzstelle Bahnhof des VBB die Reaktivierung von Bahnhofsempfangsgebäuden - als Teil unseres historischen Kulturgutes - und soll für ungenutzte Bahnhofsgebäude an betriebenen SPNV-Stationen einen Nachnutzung initiieren. Die wesentlichen Aufgaben der Kompetenzstelle sind:
- Kontaktvermittlung zu potenziellen Beteiligten (z.B. Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eigentümer, Verwertungsgesellschaften, Eisenbahnbundesamt, Planungsbüros, Kommunale Gebietskörperschaften und Ansprechpartner deren Verwaltungen sowie die lokale Wirtschaft)
- Überblick über Fördermöglichkeiten geben (Konzepte, Ausbau, Betreibung)
- das Aufzeigen von Nutzungskonzepten: Übersicht zu Best Practice im Land Brandenburg und anderen Regionen
- Informationen und fachliche Begleitung zu Grunderwerb, Baurecht und Freistellungs-verfahren von Bahnflächen
- Begleitung der Umsetzung (u.a. bei der Akquisition von Fördermitteln, Abstimmung mit Behörden)
Da Bahnhofsempfangsgebäude insbesondere in jenen Fällen, in denen die Kommunen selbst Eigentümer der Immobilien sind, oftmals nur ein Baustein in der Entwicklung des gesamten Bahnhofsumfeldes sind, soll die Kompetenzstelle Bahnhof künftig auch verstärkt im Bereich der Vorplatzplanungen - insbesondere im Bereich Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen - beratend tätig werden. Hierfür wurde mit Hilfe der Unterstützung durch Fördermittel des Bundes u.a. die Vernetzungsstelle Bike and Ride eingerichtet.
Der Auftragnehmer wird die Kompetenzstelle Bahnhof und die Vernetzungsstelle Bike and Ride bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen. Die Einzelleistungen werden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung nach Bedarf abgerufen. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Beauftragung von Leistungen in einem bestimmten Umfang wird durch diese Rahmenvereinbarung ebenso wenig begründet wie eine Pflicht, den Auftragnehmer zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss von Einzelverträgen aufzufordern.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren und ein Höchstabrufvolumen von 500.000,00 EUR (netto) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.