Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen: ca. 38.000 h Sicherungsaufsicht, ca. 76.000 h Sicherungsposten, ca. 16.000 m Feste Absperrung, ca. 7.000 m ATWS, Signalisierung (Sh2/Lf), ca. 8.300 h Bahnerdungsberechtigter, ca.15.200 h Schaltantragsteller, ca. 400 h Bahnübergangsposten, ca. 400 h Helfer im Bahnbetrieb
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2021Ende: 31/12/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 251-633690
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 22/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/11/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen: ca. 38.000 h Sicherungsaufsicht, ca. 76.000 h Sicherungsposten, ca. 16.000 m Feste Absperrung, ca. 7.000 m ATWS, Signalisierung (Sh2/Lf), ca. 8.300 h Bahnerdungsberechtigter, ca.15.200 h Schaltantragsteller, ca. 400 h Bahnübergangsposten, ca. 400 h Helfer im Bahnbetrieb
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2021Ende: 31/12/2025
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Zusätzliche Leistungen Umbau Feste Absperrung auf 2,00 m
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
NT 7: Durch die BzS wurde bei der Festlegung der Sicherungsmaßnahmen die FA auf 2,20m festgelegt. Ausgangspunkt hierfür war der vorhandene Gleisabstand von 4,25m und mehr. Die Baumaßnahme führt aber nun zur Herstellung eines neuen Gleisabstands von 4,00 m, so dass die Feste Absperrung unmittelbar an der Fahrzeugumgrenzungslinie steht bzw. wegen der Toleranzen beim Ablegen der Gleise und der Konstruktionsart der FA stellenweise in diese hineinragt, so dass für Regelfahrzeuge keine ungehinderten Vorbeifahrten an der FA möglich sind. Somit ist ein Umbau der FA zwingend erforderlich.