663212-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Gleisbauarbeiten – GS5830 Abschn. 2 Plattling – Obertraubling (km 53,845 - km 109,010) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA
OJ S 186/2026 25/09/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
E-Mail: sabrina.s.schreitter@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: GS5830 Abschn. 2 Plattling – Obertraubling (km 53,845 - km 109,010) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA
Beschreibung: GS5830 Abschn. 2 Plattling – Obertraubling (km 53,845 - km 109,010) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA
Kennung des Verfahrens: aff05cd9-6e4d-4fc5-88c0-888a9730832f
Interne Kennung: 24FEI77415
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Obertraubling
Postleitzahl: 93083
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): siehe Angebotserklärung zum Bauvertrag Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VL1: Allg. Bauleistung
Beschreibung: VL1: Allg. Bauleistung
Interne Kennung: 8fdf102b-39d9-46ca-b8cf-b0b516945732
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Obertraubling
Postleitzahl: 93083
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI) Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Konstruktiver Ingenieurbau: Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ), EXC3DB nach DBS 918005 Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Elektrische Weichenheizanlagen: Mittel- und Niederspannung Planung E-Technik: Planung von elektrischen Energieanlagen Planung E-Technik: Planung elektrischer Weichenheizanlagen Mit den Angebotsunterlagen zum Eröffnungstermin ist vom Bieter ein Bauablaufplan nach den Richtlinien für die Planung, Abwicklung u. Überwachung von Oberbauarbeiten - Baudurchführungsplanung - nachzureichen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG
Angebot: 
Kennung des Angebots: 20251073292 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 25/08/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 77e58e55-dcfe-4c00-8b7d-53e7a55f2371-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: AO 004 - Im Abschnitt von km 97,940 bis km 100,850 (5830-1) ist eine zusätzliche Schienenerneuerung erforderlich, die im Rahmen der Generalsanierung erfolgen soll. Die Beauftragung an einen separaten Auftragnehmer ist, aufgrund der Komplexität der Erneuerung des Streckennetzes, nicht möglich bzw. aus technischen Gründen nicht sinnvoll. Weiters würde die Vergabe an einen anderen AN erhebliche Schnittstellenrisiken erzeugen und ist diese aufgrund des umfangreichen Logistikkonzepts und Sperrpausenkonzepts nicht realisierbar. Die Beauftragung eines anderen AN würde einen zusätzlichen Schnittstellen und Koordinationsaufwand sowie Verantwortungsunklarheit mit sich bringen und könnte somit den sicheren und störungsfreien Ablauf der Arbeiten im Gleisbereich beeinträchtigen. Daher ist aus technischen Gründen erforderlich, dass die zusätzliche Leistungdurch den bereits beauftragten AN ausgeführt werden. AO 010 - Der AN ist mit der Herstellung der BE-Flächen unter Beachtung des Bodenschutzkonzepts beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind wesentliche Grundlage für einen reibungslosen Bauablauf sowie eine effiziente Durchführung der Maßnahmen und somit einen erfolgreichen Abschluss der Korridorsanierung. Da der AN in die technischen Unterlagen und Vorgänge für diesen Bereich eingearbeitet sowie mit den örtlichen Gegebenheiten/Abläufen vertraut ist, erscheint eine Vergabe an einen bzw. die Hinzunahme eines anderen AN aus technischer Sicht nicht möglich. Ebenso würde es aus technischer Sicht zu einem weiteren Koordinationsaufwand sowie Schnittstellenproblemen und damit einhergehend Zuständigkeiten-, Verantwortungs- und Haftungsabgrenzungen kommen. Um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätz. Leistungen in die beauftragten Leistungen sowie den Gesamtablaufplan zu gewährleisten, erscheint es aus technischer Sicht sinnvoll die Leistungen durch den AN durchführen zu lassen. AvL 027 - Der AN ist mit den KTB-Arbeiten und damit einhergehend den Kabellieferungen beauftragt. Die zusätz. Leistungen gemäß freigegebener PT1-Planung sind wesentliche Grundlage für einen erfolgreichen Abschluss der KS. Organisatorisch und aus technischer Sicht ist es sinnvoller die zusätz. Leistungen durch jenen AN durchführen zu lassen, welcher die KTB-Arbeiten und sonstigen Kabellieferungen in diesem Bereich schuldet und somit bereits im Projekt tätig ist sowie sich mit den projektspez. Gegebenheiten, Unterlagen und Anforderungen auskennt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf sich ergebende Schnittstellen und Haftungsabgrenzungen. Es macht keinen Sinn, eine andere Firmen für diese Tätigkeit zu beauftragen, wenn der vorhandene AN die erforderliche Leistung erbringen kann. Um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätz Leistungen in die beauftragten Leistungen des AN sowie den Gesamtablaufplan zu gewährleisten, erscheint ein Wechsel aus technischer Sicht nicht sinnvoll. AO 043 - Die Herstellung der Kabelquerung bei km 86,44+22 ist vom AN geschuldet. Aufgrund geänderter Umstände soll diese nunmehr in geänderter Form ausgeführt werden und ist die Pressung in anderen Bereichen gemäß HLV bereits vorgesehen. Die BE-Flächen sind vollständig durch den AN ausgenutzt/abgestimmt und verfügt dieser über ausreichend Fachpersonal und Gerätschaft auf der Baustelle um die Leistungen zu erbringen. Der AN ist in die technischen Unterlagen und Vorgänge eingearbeitet und mit den örtlichen Gegebenheiten bzw. Abläufen vertraut. Um einen reibungslosen Bauablauf und eine effiziente Durchführung der Arbeiten zu erzielen, ist die Hinzunahme eines weiteren AN aus technischer Sicht nicht möglich. Die Beauftragung bzw. Hinzunahme eines anderen AN würde auch ein hohes Risiko für Verzögerungen sowie klare Verantwortungs-, Zuständigkeiten- und Haftungsabgrenzungen mit sich bringen. AO 048 - Der AN ist mit den sonstigen Oberbauarbeiten beauftragt. Aufgrund der vorgefundenen Bodenverhältnisse ist für die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen und die Projektabwicklung ein Bodenaustausch sowie die Umverlegung des Erdkabels erforderlich. Der AN verfügt über Personal und entsprechendes Gerät und ist mit den Vorgängen und örtlichen Gegebenheiten für das Gesamtprojekt bzw. die zusätz. Leistungen vertraut. Um einen reibungslosen Bauablauf und eine effiziente Durchführung der Arbeiten zu erzielen, ist die Hinzunahme eines weiteren AN aus technischer Sicht nicht möglich. Die Beauftragung bzw. Hinzunahme eines anderen AN würde auch ein erhebliches Risko hinsichtlich klarer Verantwortungs-, Schnittstellen- und Zuständigkeitenabgrenzungen sowie Koordinationsprobleme und Terminverzug mit sich bringen. AO 049 - Der AN ist mit den sonstigen Oberbauarbeiten beauftragt. Aufgrund der vorgefundenen Bodenverhältnisse ist für die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen und die Projektabwicklung ein Bodenaustausch wesentliche Grundlage. Der AN verfügt er über Personal und entsprechendes Gerät zur Durchführung der zusätz. Leistung. Der AN ist mit den technsichen Vorgängen und örtlichen Gegebenheiten für das Gesamtprojekt vertraut und werden alle vorhandenen BE-Flächen im Baufeld bereits vollständig durch diesen ausgenutzt. Um einen reibungslosen Bauablauf und eine effiziente Durchführung der Arbeiten zu erzielen, ist die Hinzunahme eines weiteren AN aus technischer Sicht nicht möglich. Um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätz. Leistung in die beauftragten Leistungen des AN sowie den Gesamtablaufplan zu gewährleisten, erscheint es aus technischer Sicht sinnvoll die zusätz. Leistungen durch den beauftragten AN durchführen zu lassen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: AO 004 - Im Abschnitt von km 97,940 bis km 100,850 (5830-1) ist zusätzlich eine SE2 durchzuführen. AO 010 - Um eine entsprechende/ausreichende Tragfähigkeit bestimmter BE-Flächen zu gewährleisten ist es zur Erfüllung der Hauptvertragsleistung unabdingbar, dass in entsprechend mit der örtlichen Bauüberwachung abgestimmten Bereichen ergänzend zu den Maßnahmen aus dem Bodenschutzkonzept auch Geogitter eingebaut werden. AvL 027 - Es handelt sich um die zusätzliche Lieferung und Lagerung von LST-Kabel gemäß freigegebener PT1-Planung, die vom Typ her über den im ursprünglichen Leistungsumfang gemäß LV Titel 01.14 „Kabellieferung“ definierten Umfang hinausgehen. Kabellieferungen sind dem Grunde nach im Vertrag vorgesehen. Eine zusätzliche Vergütung kann sich daher ausschließlich auf solche Kabeltypen beziehen, die nicht durch die im HLV beschriebenen Kabelarten abgedeckt sind. Dies betrifft die in der AvL aufgeführten LST-Kabel und sind für die Erfüllung der Hauptvertragslesitung unabdingbar. AO 043 - Aufgrund geänderter Umstände und um eine effiziente Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, ist die gemäß EP und HLV in offener Bauweise mit Betonummantelung der Kabel vorgesehene Kabelquerung bei km 86,44+22 im Bf Radldorf nunmehr mit Stahlschutzrohren zu pressen. Zusätzlich hat eine Maximalbelegung mit Kabelschutzrohren (KSP) statt der vorgesehenen 4 KSR zu erfolgen. AO 048 - Da im Bereich der W2 und W3 am Bf Straubing teils Filterkies sowie lehmiger Boden angetroffen wurden, ist es zur Erfüllung der Hauptvertragsleistung unabdingbar, dass in diesem Bereich ein Bodenaustausch erfolgt. Hierzu ist der Filterkies auf einer Länge von ca. 50m und Breite von 1,70m sowie einer Tiefe von 25cm abzutragen und in diesem Bereich sodann KG2-Material einzubauen. Im Zuge der Baufeldfreimachung in diesem Bereich ist es ebenso notwendig, das bestehende Erdkabel freizulegen und sodann in einen neu zu errichtenden Kabelgraben umzulegen und diesen fachgerecht zu verfüllen. AO 049 - Da im Bereich der W1 am Bf Straubing aufgrund des Strakregen des Vortags(-nacht teilweise weicher bindiger Untergrund angetroffen wurde, ist es zur Erfüllung der Hauptvertragsleistung unabdingbar, dass in diesem Bereich ein zusätzlicher Bodenaustausch unter der vertaglich geschuldeten PSS erfolgt. Hierzu ist der Boden mit einer Stärke von 0,10m abzutragen sowie anschließend ein kombiniertes Geotextil (GRK 3 bis 4) sowie KG2 Material bis OK PSS einzubauen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-B
E-Mail: sabrina.s.schreitter@deutschebahn.com
Telefon: +49 9112193010
Fax: +49 69260913730
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Joseph Hubert Bauunternehmung - GmbH & Co KG
Registrierungsnummer: eba32082-95d5-4cee-acb8-ff68ebc11dc6
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90429
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a743d87c-4e73-4061-84f9-73b1bbcb0152  -  01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/09/2026 16:45:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 663212-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 186/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2026