Zusätzliche Angaben
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld II 1.7 und V.2.4 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen. In Bezug auf Los 1 wurde zwar am 17.12.2021 der Zuschlag erteilt. Die ADAC Luftrettung gGmbH betreibt jedoch den Standort des Loses 1 bis zum 31. Dezember 2025 auf der bisherigen Grundlage weiter. Der gerichtliche Vergleich aus dem Sitzungsprotokoll des Kammergerichts (Vergabesenat), welcher am Dienstag, den 14.12.2021 in Berlin geschlossen worden ist, findet Anwendung.
Es gab keine Bieter aus anderen EU-Ländern oder Nicht-EU Ländern. Ebenso haben sich keine KMU am Verfahren beteiligt. Das TED-Formular ließ jedoch an der Stelle eine "0" nicht zu. Daher musste jeweils eine "1" eingetragen werden, damit diese Bekanntmachung technisch ausgelöst werden konnte.