Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Objektplanung (Gebäude) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, einschließlich der für
den Ersatzneubau notwendigen Leistungen der Abbbruchplanung. Die Leistungen werden stufen-bzw.
bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu
übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.