Beschreibung der Beschaffung
Die vom BMWi beauftragte Wirtschaftsprüfergesellschaft prüft die für das Teillos EBS relevanten KfW Jahresrechnungen, die stets bis zum 31. März eines jeden Jahres von der KfW vorgelegt werden, jeweils innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Erhalt der prüffähigen Jahresrechnung nebst Anlagen. Dieser Prüfungszeitraum verlängert sich ggf., sofern im Rahmen der Prüfung Beanstandungen aufzuklären sind oder die Prüfung aus anderen Gründen nicht abgeschlossen werden können, unter Berücksichtigung der vertraglichen Vergütungsregelungen in dem zwischen BMWi und der KfW zu dem jeweiligen Förderprogramm geschlossenen Mandatarvertrag. Die Prüf- und Zahlungsfrist des BMWi beginnt dabei erst ab dem von der KfW gewährten Zugang der für eine Prüffähigkeit der Rechnung erforderlichen weiteren Unterlagen und Auskünfte (insbesondere im Hinblick auf angekündigte Stichproben). Welche weiteren Unterlagen und Auskünfte erforderlich sind, teilt die WP der KfW noch vor Übersendung der KfW-Jahresrechnung bis jeweils spätestens zum 10. März eines Jahres mit. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der KfW sind insbesondere die korrekte Ermittlung, Zuordnung und Angemessenheit der Aufwendungen der KfW sowie die Berücksichtigung etwaiger im Rahmen der Durchführung der Programme erhaltenen Einnahmen für den Verwaltungsaufwand durch die vom BMWi beauftragte WP zu prüfen.
Diese Hauptleistungspflicht bezieht sich auf die Prüfung im Teillos 2 („Teillos EBS“) der KfW Jahresrechnung für die Durchführung der EBS-Programme (Energieeffizient Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden) für die EBS-Jahresrechnung 2021 mit 4 vertieften Stichproben und 2 Projektprüfungen, sowie ab der EBS-Jahresrechnung 2022 mit 1 vertieften Stichprobe, 2 einfachen Stichproben und 1 Projektprüfung; dies für eine Laufzeit von 2 Jahren hinsichtlich der Jahresrechnungen 2021 und 2022, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate hinsichtlich der Jahresrechnungen 2023 und 2024.
Dabei ist von folgenden voraussichtlichen maximalen Stundenbedarfen für die Prüfung jeweils einer KfW-Jahresrechnung auszugehen: 1) Projektleiter/-in: 30 Stunden, 2) Stellvertreter/-in: 190 Stunden, 3) Prüfer / -in: 280 Stunden bzw. ab Jahresrechnung 2022: 1) Projektleiter/-in: 20 Stunden, 2) Stellvertreter/-in: 110 Stunden, 3) Prüfer / -in: 150 Stunden.
Im Rahmen dieser Prüfung hat die WP in direkten Austausch mit der KfW zu treten, die für die Prüfung der Jahresrechnung notwendigen Informationen zu identifizieren und zu ermitteln, notwendige Einsichtnahmen in die Bücher der KfW auch vor Ort vorzunehmen und etwaige festgestellte Unstimmigkeiten aufzuklären.
Die Ergebnisse der Prüfung der jeweiligen KfW-Jahresrechnung fasst die WP in einem detaillierten Prüfungsvermerk zusammen, der ein Votum dazu enthält, ob der Rechnungsbetrag vollständig anerkannt werden kann; sollten einzelne Rechnungspositionen nach Prüfung der WP nicht anerkannt werden können oder gekürzt werden müssen, enthält der Vermerk hierfür eine ausführliche und detaillierte Begründung sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Der Auftragswert wird für die Gesamlaufzeit einschließlich aller Optionen auf 219.000 bis 230.000 EUR netto geschätzt.
Der unter II.2.6 angegebene Wert enstspricht dem Mittelwert dieser Spanne.