Beschreibung der Beschaffung
FE 03.0610/2021/FRB
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Wildunfallschwerpunktstrecken (FE 03.0525/2013/FRB) bedarf es der Entwicklung neuer Ansätze, denn trotz insgesamt sinkender Unfallzahlen bleibt die Zahl an Wildunfällen seit Jahren etwa auf dem gleichen Niveau von über 270.000 Unfällen/Jahr. Eine Aufgabe des seit Ende 2017 bestehenden BASt Forschungsschwerpunkts „Wildunfallprävention“ ist es, Daten über Wildunfälle der letzten Jahre und weitere themenrelevante Informationen (z.B. über Wildschutzzäune, Querungshilfen für Tiere/Pflanzen) zu sammeln. Diese Daten stehen nun für die weitere Aufbereitung sowie Homogenisierung, Visualisierung und Auswertung zur Verfügung. Andere notwendige Daten, wie Landnutzungsdaten historisch sowie aktuell, Daten über Kompensationsflächen, Straßenseitenbepflanzung, Blühstreifen und Heckenbepflanzungen sollen in den Bundesländern oder Institutionen (z.B. Naturschutzstiftungen, Flächenpoolagenturen) angefragt werden. Die gesammelten Datensätze sollen so verarbeitet werden, dass eine Wildunfallprüfung aller stark betroffenen Strecken für das überörtliche Straßennetz in Deutschland erfolgen kann. Dazu bietet sich der Einsatz eines Geographischen Informationssystems (GIS) an. Ziel des Projektes ist, an Wildunfallschwerpunktstrecken mögliche Ursachen für die erhöhten Unfallzahlen zu finden, diese Situationen zu entschärfen und zukünftig vermeiden zu können. Es werden alle relevanten Informationen für die Verkehrssicherheit in Bezug auf Wildunfälle zusammengetragen, abgebildet und ausgewertet. Dabei ist eine Auswertung über mehrere Datenquellen möglich. Die Ergebnisse werden in digitalen Karten/Berichten dargestellt, die auch Dritten (mindestens als Datei) zur Verfügung stehen können. Für die unfallauffälligen Abschnitte werden Wildunfallpräventionssteckbriefe erstellt, die Einzelinformationen zusammenfassen und den Straßenbauverwaltungen zur Verfügung stehen. In diesen Steckbriefen soll die Unfallhäufungsstrecke umfassend analysiert, so dass passende Maßnahmen zur Wildunfallprävention auf dem unfallträchtigen Abschnitt von Fachleuten abgeleitet werden können.