Zusätzliche Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem Formular 312a/322a Information DSGVO.
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Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden ausgewählte Bewerber (max. 6) zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. Nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung werden den Bietern in den Vergabeunterlagen weitere Projektinformationen mitgeteilt.
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Nach Angebotsabgabe erhalten ausgewählte Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Eine Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich in der 43. KW 2021.
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Den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 2.500,00 EUR (brutto) gewährt.
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Der unter II.1.5 geschätzte Auftragswert von 0,01 EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe des geschätzten Auftragswertes verzichtet.
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Auskunftsersuchen sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen.
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Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen, oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
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Eventuelle Aufklärungsgespräche werden - in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen - ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen können unter Beachtung der derzeitigen Empfehlungen zur COVID-19-Pandemie nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV durchgeführt werden.
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Ortsbesichtigungstermine sind am 09.09.2021 unter Beachtung der derzeitigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Berlin, zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie in den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMND0N6