663597-2021 - ErgebnisDeutschland-Neubiberg: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
OJ S 250/2021 24/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail: unibwmuenchenzvi.3@bundeswehr.org
Telefon: +49 8960043243
Fax: +49 8960044013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entwicklung, Programmierung und Implementierung eines Softwaretools sowie die Einrichtung eines Forschungslabors
Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT818/DTEC_HW
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die gemeinsame Ausgestaltung eines "Knowledge-Pools", die Entwicklung, Programmierung und Implementierung eines Softwaretools sowie die Einrichtung eines Forschungslabors. Die UniBw M beabsichtigt, ein Softwaretool für Vergabe- und Beschaffungsprozesse, Projektabwicklungs- und Vertragsmodelle des Bauwesens sowie des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand, zu entwickeln. Mit
diesem möchte die UniBw M die praktische Anwendung eines "Knowledge-Pools" ermöglichen. Dieser umfasst Wissens- und Beratungsressourcen wie bspw. Schulungsmaterialien und Best Practice-Fallbeispiele, aber auch personelle Kompetenzen und Steuerungsfähigkeiten. Die Entwicklung des "Knowledge-Pools" erfolgt zusammen mit der UniBw M, der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) sowie der Technischen Universität München (TUM).
Ferner muss der Auftragnehmer ein Forschungslabor einrichten, um das Softwaretool anwenden, entwickeln und präsentieren zu können. Optional wird die UniBw M den Auftragnehmer auch beauftragen, geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung des Forschungslabors zur Verfügung zu stellen.
Für die Ausgestaltung des "Knowledge-Pools" in Kooperation mit dem Auftraggeber, die Entwicklung, Programmierung und Implementierung des Softwaretools sowie die Einrichtung des Forschungslabors - und ggf. die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Einrichtung des Forschungslabors - steht der UniBw Mein Budget von maximal EUR 1.300.000 (netto) zur Verfügung.
Die UniBw M behält sich vor, einzelne Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten vom Verfahren auszuschließen, sowie das Verfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kastenrahmens eingehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote auszuschließen, die nicht den genannten Vorgaben und Mindestanforderungen entsprechen. Die UniBw M behält sich weiterhin vor, ihre derzeitigen Anforderungen und Zielvorstellungen im Verlauf des Verhandlungsverfahrens weiter zu präzisieren, zu ergänzen und in einzelnen Punkten aufzuheben.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72262000 Software-Entwicklung, 72263000 Software-Implementierung, 45214630 Wissenschaftliche Einrichtungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die gemeinsame Ausgestaltung eines "Knowledge-Pools", die Entwicklung, Programmierung und Implementierung eines Softwaretools sowie die Einrichtung eines Forschungslabors. Die UniBw M beabsichtigt, ein Softwaretool für Vergabe- und Beschaffungsprozesse, Projektabwicklungs- und Vertragsmodelle des Bauwesens sowie des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand, zu entwickeln. Mit diesem möchte die UniBw M die praktische Anwendung eines "Knowledge-Pools" ermöglichen. Dieser umfasst Wissens- und Beratungsressourcen wie bspw. Schulungsmaterialien und Best Practice-Fallbeispiele, aber auch personelle Kompetenzen und Steuerungsfähigkeiten. Die Entwicklung des "Knowledge-Pools" erfolgt zusammen mit der UniBw M, der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) sowie der Technischen Universität München (TUM). Ferner muss der Auftragnehmer ein Forschungslabor einrichten, um das Softwaretool anwenden, entwickeln und präsentieren zu können. Optional wird die UniBw M den Auftragnehmer auch beauftragen, geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung des Forschungslabors zur Verfügung zu stellen. Für die Ausgestaltung des "Knowledge-Pools" in Kooperation mit dem Auftraggeber, die Entwicklung, Programmierung und Implementierung des Softwaretools sowie die Einrichtung des Forschungslabors - und ggf. die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Einrichtung des Forschungslabors - steht der UniBw Mein Budget von maximal EUR 1.300.000 (netto) zur Verfügung. Die UniBw M behält sich vor, einzelne Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten vom Verfahren auszuschließen, sowie das Verfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kastenrahmens eingehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote auszuschließen, die nicht den genannten Vorgaben und Mindestanforderungen entsprechen. Die UniBw M behält sich weiterhin vor, ihre derzeitigen Anforderungen und Zielvorstellungen im Verlauf des Verhandlungsverfahrens weiter zu präzisieren, zu ergänzen und in einzelnen Punkten aufzuheben. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 75,00
Preis - Gewichtung: 25,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Anmietung einer Räumlichkeit für die Einrichtung des Forschungslabors.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 209-547619
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/12/2021