Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 146 - 73
Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Die Gesamtleistung muss zu einer in sich genehmigungsfähige Planunterlage führen, die der wirtschaftlichsten technischen Lösung für die NBS im PfA 8.1 entspricht.
Die Durchführung einer 2. Offenlage im PfA 8.1 wurde 2020 beschlossen und ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, neue Zugzahlen 2016 eingearbeitet wurden, 2017 dann in die Offenlage gingen und Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand. Hieraus resultiert die Erfordernis der Einarbeitung etlicher zwischenzeitlich erfolgter Aktualisierungen von Grundlagen, die der technischen Planung und Umweltplanung dienen (u.a.): Anpassung der Trassierung aufgrund von Änderungen im PfA 8.0, Umsetzung des aktiven Lärmschutzes die gesamte Strecke entlang, neue Anforderungen des Wassergesetz 2018, neuer fachlicher Erkenntnisse zu Fledermäusen und Querungshilfen (siehe beigefügten Änderungserläuterungsbericht, Stand 05.05.21). Der Umfang der Änderungen führt zudem zu einem hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf zwichen den Projektbeteiligten, dem der Generalplaner und seine Subunternehmen gerecht werden müssen.
Die am 11. November 2022 angezeigten Leistungen enthalten die erforderliche Einwendungsbearbeitung nach der 2. Offenlage und die weitere Begleitung des Genehmigungsverfahrens (NA 146- 13, Anlage 6 Pos. 6) durch die Kooperationsgemeinschaft Umwelt (KGU) im Auftrag des Generalplaners SWECO GmbH.