664026-2021 - ErgebnisDeutschland-Germering: Projektmanagement im Bauwesen
OJ S 250/2021 24/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Germering
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
E-Mail: bauamt@germering.bayern.de
Telefon: +49 8989419422
Fax: +49 8989419446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germering.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzneubau und Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest in Germering - Projektsteuerung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Projektsteuerung für den Ersatzneubau und die Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest (Kindertagesstätte) der Stadt Germering.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 795 600,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung: Stadt Germering
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Germering plant einen Ersatzneubau und die Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest (Kindertagesstätte).
Das Grundstück befindet sich im Norden der Stadt Germering an der Kirchenstraße. Die Bestandsgebäude werden dabei sukzessive abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Zur geplanten Vorgehensweise gibt es eine Machbarkeitsstudie, die den Verfahrensunterlagen beiliegt.
Für das Vorhaben wurde vom Stadtrat die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Konzeption beschlossen. Diese sind in 3 Priorisierungsstufen gegliedert. Eine Zusammenfassung in Stichpunkten liegt als Anlage bei.
Es werden Projektsteuerungsleistungen für das gesamte Projekt beauftragt. Zunächst wird nur die Projektvorbereitung (Stufe 1) beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Stufen 2 bis 4 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Stufen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 200 bis 700 werden derzeit mit etwa 56 Mio. € geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Jahresende 2021 erfolgen. Der Baubeginn soll im Sommer 2022, der Abschluss der Maßnahme im Frühjahr 2028 erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Organisation der Vertretungsregelung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Verfügbarkeit / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektteam - Qualifikation u. Erfahrung (ohne Projektleitung) / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen entsprechend dem Vertrag.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-413203
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Projektsteuerung für den Ersatzneubau und die Sanierung von Kirchenschule und Spatzennest in Germering
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DU Diederichs & Partner GmbH
Postanschrift: Gutenbergstr. 13
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
E-Mail: info@du-p.de
Telefon: +49 898902150
Internet-Adresse: www.du-p.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 710 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 795 600,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine Datei ist unerwünscht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2021