664313-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-München: Recycling von Siedlungsabfällen
OJ S 250/2021 24/12/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis München Los 2 – Übernahme Süd Los-Nr.: 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe
über die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und an unterschiedliche Annahmestellen verbracht (für die Lose 1-2: Anlieferort des jeweiligen Gewinners des Loses). Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete Fahrzeuge zu übernehmen, abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um einmalig 36 Monate) zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Landkreis München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über
die Biotonne erfasst, alle 7-8 Tage abgeholt und zur Verwertungseinrichtung (ggfs. zur Umladestation) des AN verbracht. Die übernommenen
Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu
verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen
Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2022 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren (Verlängerungsoption um
einmalig 36 Monate) zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage
• Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation
• Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur
Verwertungseinrichtung
• Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 1.000 Mg) können sich in den Folgejahren ändern. Das Entsorgungsgebiet von Los 1 umfasst die
Gemeinde Sauerlach des Landkreisgebiets München.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Verfahrenskonzept / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Kompostes / Gewichtung: 2 %
Qualitätskriterium - Name: Energieausnutzung / Gewichtung: 8 %
Qualitätskriterium - Name: Wasserstofferzeugung / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
Kostenkriterium - Name: Transportentfernung / Gewichtung: 10 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich um einmalig 36 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Das Landratsamt München war gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt das offene Vergabeverfahren für die Lose 1 (ehem. Los 2) und 2 (ehem. Los 3) aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entsprochen hatte. Es wurde somit für diese beiden Lose 1 und 2 (ehem. Los 2 und ehem. Los 3) ein neues Vergabeverfahren, nämlich ein
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Bioabfall-3/21
Los-Nr.: 1
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
17/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland (VIVO KU)
Postanschrift: Valleyer Str. 60
Ort: Warngau
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83627
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2021