665005-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
OJ S 250/2021 24/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Joel, Nicole
E-Mail: nicole.joel@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926543346
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt BÜ 3 Gustavsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54849
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen
Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung: Ginsheim-Gustavsburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
ca. 500 h Sicherungsaufsicht, ca. 1.000 h Sicherungspersonal, ca. 50 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 100 m sichtbare Abgrenzung, ca. 250 m Feste Absperrung, ca. 12 St ATWS b. 30 m, ca. 12 St ATWS ü. 30 b. 60 m, ca. 2 St ATWS ü. 60 b. 150 m, ca. 380 h ATWS Bediener, ca. 10 d ATWS Handschaltung, ca. 3 St ATWS Planprüfung, ca. 30 St Sh2, ca. 3 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 12 St zusätzliches Signal Lf 1, ca. 6 St zusätzliches Signal Lf 2 oder Lf 3, ca. 3 St Gleismagnet, ca. 42 ZSS Bahnerdungsberechtigter, ca. 42 ZSS Schaltantragsteller, ca. 200 h Bahnübergangsposten, ca. 200 h Bahnübergangshilfsposten, ca. 100 h Helfer im Betrieb, ca. 400 m Mobile Lärmschutzwand,
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
zu II.2.10 Varianten/Alternativangebote sind hier als Nebenangebote deklariert. Nebenangebote sind nur i.V.m. einem Hauptangebot zugelassen (s. Standard-Einzelvertrag SbaD Anlage 05).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 213-563275
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt BÜ 3 Gustavsburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/12/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/12/2021