Diese Verfahrenswahl ist zulässig gem. §13 SektVo Abs. 2 Nr. 3b, wenn
"zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist