Zusätzliche Angaben
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Vattenfall Wärme AG ist der Ansicht, dass diese Auftragsvergabe ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig ist, weil die Beschaffung unter den Ausnahmebeschluss der EU- Kommission vom 24.04.2012 über die Befreiung der konventionellen Stromversorgung vom EU- Vergaberecht fällt. Gegenstand ist die Beschaffung von Leased Line Strecken und Telekommunikationsdiensten vorrangig für die großen KWK-Erzeugungsanlagen der Vergabestelle, bei denen die konventionelle Stromerzeugung überwiegt. Unter die Befreiung fallen alle Beschaffungen aus und im Zusammenhang mit der konventionellen Stromerzeugung. Im Rahmen ihrer Entscheidung über das zu beauftragende Unternehmen hat die Vattenfall Wärme AG das unter Abschnitt V.2.3) genannte Unternehmen unter Ausübung ihres diesbezüglichen Ermessens ausgewählt.
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
3) Die Angabe „Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt die Nennung einer Verfahrensart verlangt.
4) Der Zuschlag ist noch nicht erteilt. Die Angabe unter V.2.1) erfolgt nur weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt.