Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ergänzende abfalltechnische Erkundungen des Baugrunds wurde ersichtlich, dass der Bodenaustausch nicht wie geplant
durchzurühren wäre. Es sind deshalb Alternativen zum großflächigen Austausch der künstlüchen Bodenauffüllungen zu
unersuchen. Dadurch generiert sich die Notwendigkeit der Ergänzung an die Fa. Schüssler-Plan, die bereits mit der Planung des
Bodenaustausches beauftragt wurde.