2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 14000000 Bergbau, Basismetalle und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 14522100 Bimsstein
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Buddestrasse 33 -35
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13507
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Frauenförderung: \n\nGemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen, § 123 GWB Verstöße nach dem Strafgesetzbuch (StGB) Der Auftragnehmer bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: 1. § 89c (Terrorismusfinanzierung) 2. §§ 129, 129a oder 129b (Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) 3. § 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.
Betrugsbekämpfung: Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen, § 123 GWB Verstöße nach dem Strafgesetzbuch (StGB) Der Auftragnehmer bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: 1. § 263 (Betrug) 2. § 264 (Subventionsbetrug) 3. § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) 4. §§ 333 oder 334 (Vorteilsgewährung, Bestechung) 5. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG). 6. § 108e (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen, § 123 GWB Verstöße nach dem Strafgesetzbuch (StGB) Der Auftragnehmer bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: §§ 232, 233 oder 233a (Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.
Entrichtung von Steuern: Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft Der Auftragnehmer erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie der Beiträge zur Berufsgenos-senschaft nachgekommen ist. Die geforderten Bescheinigungen / Nachweise sowie die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft kann er beibringen, da er alle damit verbundenen Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) und Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Der Auftragnehmer erklärt, dass kein Ausschlussgrund nach - § 21 SchwarzArbG (Ausschluss von öffentlichen Aufträgen) oder - §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG (Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge) - § 98 c AufenthG - §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG infolge einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder infolge einer Belegung mit einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR wegen illegaler Beschäftigung vorliegt. Dem Auftragnehmer ist auch kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf genannten Vorschriften bekannt. Der Auftragnehmer erklärt, dass ihm daher nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betreffen. Sollte sein Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen, wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenzverfahren Ist gegen den Teilnehmer ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden? Bitte antworten Sie mit "nein", sofern keiner der genannten Umstände zutrifft. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt wurde oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, antworten Sie bitte mit "ja" und geben an, wann und welcher der genannten Umstände eingetreten ist, desweiteren benennen Sie bitte die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters.