665823-2021 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt: Bauarbeiten
OJ S 251/2021 27/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SV Darmstadt 98 Stadion GmbH
Postanschrift: Nieder-Ramstädter Str. 170
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
E-Mail: weilguny@sv98.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sv98.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Private GmbH als Fördermittelempfänger
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadion Darmstadt_Tribünenbestuhlung
Referenznummer der Bekanntmachung: SV98.11/2021_610/29
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau der Haupttribüne im Merck-Stadion am Böllenfalltor, Darmstadt_Tribünenbestuhlung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45212200 Bauarbeiten für Sportanlagen, 45212210 Bau von Einzweck-Sportanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: SV Darmstadt 98 Stadion GmbH Nieder-Ramstädter Str. 170 64285 Darmstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SV Darmstadt 98 Stadion GmbH beabsichtigt den Neubau der Haupttribüne am Stadion Nieder-Ramstädter-Straße 170, Darmstadt. Das geplante Gebäude unterteilt sich in das Hauptgebäude und eine überdachte, zweireihige Sitztribüne. Der obere und untere Teil der Tribüne ist durch eine Terrasse unterteilt, welche von den VIP Bereichen im Erdgeschoss aus zugänglich ist. Das Hauptgebäude verfügt über ein Unter-, Erd- und Zwischengeschoss sowie zwei Obergeschosse, von welchem das zweite Obergeschoss die Leitzentrale und die haustechnischen Anlagen beinhaltet. Das Gebäude weist einen einfachen rechteckigen Grundriss mit den Gesamtabmessungen von ca. 117,00 x 24,30 Meter auf und wird über drei Treppenhäuser erschlossen. Die horizontale Erschließung der Tribüne erfolgt über Gänge an der Nord- und Südseite des Gebäudes.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen die Tribünenbestuhlung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 220-575787
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Stadion Darmstadt_Tribünenbestuhlung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 03.12.21
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6RKM3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenplatz 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/12/2021