Weitere(r) CPV-Code(s) 45221119 Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
EÜ Karl-Heinz-Klingen Straße (2 Torsionsbalken); EÜ Hünxer Straße (2 Torsionsbalken) inkl. Erweiterung Randwegbrücke; BHf Dinslaken neuer Bahnsteig (durch Verlängerung PU); EÜ Weseler Straße Ab- und Neubau; Neubau Versickerungsbecken
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/09/2021Ende: 05/08/2028
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-402968
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI51364
Bezeichnung des Auftrags:
ABS 46/2 BA 2 Abschnitt 3b KiB
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 02/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE 46/2 KIB 3b BA2 c/o Eiffage Infra- West GmbH
Postanschrift: Neumühlenallee 32
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 0,02 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 22/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221110 Bau von Brücken
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45221119 Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:
Bereich Wesel
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
EÜ Karl-Heinz-Klingen Straße (2 Torsionsbalken); EÜ Hünxer Straße (2 Torsionsbalken) inkl. Erweiterung Randwegbrücke; BHf Dinslaken neuer Bahnsteig (durch Verlängerung PU); EÜ Weseler Straße Ab- und Neubau; Neubau Versickerungsbecken
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 20/09/2021Ende: 05/08/2028
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 18 306 620,79 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE 46/2 KIB 3b BA2 c/o Eiffage Infra- West GmbH
Postanschrift: Neumühlenallee 32
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Umplanung Entwässerung (MKA 5_4)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Gegenstand dieser Vertragsabweichung ist die Umplanung der Bahnsteigsentwässerung. Der ursprüngliche Vertrag sieht die Entwässerung des Bahnsteigs über die vorhandene PU vor. Nach Untersuchung der Entwässerung mittels TV-Inspektion wurde erkannt, dass die ursprünglich ausgeschriebene Variante nicht umsetzbar ist. Daher ist die Umplanung zur Umsetzung des ursprünglichen Vertrags erforderlich.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)