Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Gegenstand dieser Vertragsabweichung ist der gesamthafte Rückbau des ehemaligen Bahnsteigs 2 am Bf. in Dinslaken. Diese Leistung ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich, da der ehemalige Bahnsteig im Bereich des neuen Bahnsteigs liegt, welche Vertragsbestandteil ist. Im Zuge der Baufeldfreimachung muss somit der Rückbau erfolgen.
Im Vertrag ist bereits der Rückbau eines Teils des Bahnsteigs enthalten. Somit führt der AN direkt im unmittelbaren Bereich Rückbauarbeiten durch. Er hat die Geräte und das Personal, die für einen Rückbau erforderlich sind, bereits vor Ort. Bei einem Wechsel des AN müssten zusätzliche Geräte und Personal auf die Baustelle. Die Arbeiten würden parallel zu den weiteren Rückbauarbeiten des AN stattfinden.
Die BE-Flächen und Lagerflächen für die Rückbaurbeiten reichen nicht aus, um die Materialien und Geräte von zwei Auftragnehmern während des Rückbaus auf der Baustelle vorzuhalten. Zudem entstehen Behinderungen zwischen den Auftragnehmern, da