Zusätzliche Angaben
1. Unterlagen, sowie Nachrichten, die über den Kommunikationsbereich an alle interessierten Unternehmen versendet werden, können von den Unternehmen anonym (d.h. ohne Registrierung und Login) eingesehen werden. Um am Verfahren teilnehmen zu können und z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden, sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registriert ist.
2. Die Kommunikation zwischen interessierten Unternehmen und Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Es obliegt dem jeweiligen Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über den Vergabemarktplatz Brandenburg regelmäßig abgerufen/ überwacht werden. Es obliegt den interessierten Unternehmen die bereit gestellten Vergabeunterlagen auf ihre Aktualität hin zu prüfen. Den Unternehmen wird daher die unter 1. genannte Registrierung empfohlen. Die Vergabeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht.
Bei der Erarbeitung und Übersendung von Angeboten ist Folgendes zu beachten:
Die Bieter sind gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit im Verfahren festgestellt wird, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass die Vergabeunterlagen geprüft wurden und Fragen zu den Unterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
3. Ist die USt nach § 13b UStG durch die Auftraggeberin zu entrichten, wird sie dem Angebot fiktiv zugerechnet (bewerteter Preis = Angebotsnettopreis + (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft).
Leitweg-ID: 12-12992262165687-51
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5RG7Z