666774-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Halle: Medizinsoftwarepaket
OJ S 231/2022 30/11/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HA -12-
Nationale Identifikationsnummer: Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH
Postanschrift: Mauerstrasse 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail: gw@winter-maintal.com
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-halle-saale.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.krankenhaus-halle-saale.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
HA -12- Erweiterung der bestehenden Endoskopie „Endobase Classic“ um das Dokumentationssystem Endobase
Referenznummer der Bekanntmachung: HA -12 -
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Erweiterung der bestehenden Endoskopie „Endobase Classic“ um das Dokumentationssystem Endobase. Die Erweiterung setzt mit homogenen Komponenten direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Hardware- und Softwarekomponenten von Olympus auf.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Sitz der Auftraggeberin, Mauerstrasse 5 in 06110 Halle (Saale).
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Endoskopie „Endobase Classic“ um das Dokumentationssystem Endobase. Die Erweiterung mit homogenen Komponenten setzt direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Hardware- und Softwarekomponenten von Olympus auf. Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Komponenten und Leistungen:
- Dokumentationssystem Endobase Software
- EB HL7-Kommunikationslizenz
- EB DICOM-Lizenz
- Endobase Reprocessing Integration
- 12G SDI-Monitorverkabelung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Hardware- und Softwarekomponenten von Olympus auf. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Außerdem besteht ein Versorgungsvertrag mit der Firma Olympus über den Kauf von Geräten und den damit verbundenen Serviceleistungen. Dieser Vertrag hat noch eine Laufzeit bis zum 30.09.2028. Die Erweiterung um das Dokumentationssystem könnte in den Versorgungsvertrag integriert werden. Die Verwendung eines anderen Systems würde den Abschluss eines weiteren Gesamtservicevertrag bedeuten, da der aktuelle Servicedienstleister keine anderen Systeme in den bestehenden Servicevertrag integriert. Dies würde bedeuten, dass der bestehende Vertrag gekündigt werden müsste um einen erweiterten Gesamtservicedienstleistungsvertrag auszuschreiben. Da der bestehende Vertrag aber eine Laufzeit bis zum 30.9.2028 hat, wären im Falle der Kündigung Entschädigungen zu zahlen. Der Einsatz der Erweiterung auf Basis der Olympus-Komponenten erfolgt somit aus technologischen und wirtschaftlichen Gründen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: HA -12-
Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung der bestehenden Endosbase Classic um das Dokumnetationssytem Endobase
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
25/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Olympus Deutschland GmbH
Nationale Identifikationsnummer: -Ha 12- Olympus
Postanschrift: Wendenstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: info@olympus-europa.com
Telefon: +49 40237730
Fax: +49 40233765
Internet-Adresse: www.olympus.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/11/2022