667002-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Frankfurt am Main: Branchenspezifisches Softwarepaket
OJ S 251/2021 27/12/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Postanschrift: Saonestr. 3a
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle.ffm@itscare.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itscare.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beschäftigt sich im Bereich der Hilfsmittelversorgung mit neuen Möglichkeiten des Kostenmanagements. Hierbei soll eine webbasierte Software zur Prüfung und Bewertung von Hilfsmittelverordnungen für Hörhilfen eingesetzt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durch die Nutzung der Software DiKS der Digotex GmbH werden die im Bereich der Hörhilfen eingereichten Kostenvoranschläge ohne die Angabe von Sozial- oder personenbezogenen Daten qualifiziert geprüft. Die Software überprüft die Daten von Kostenvoranschlägen und Verordnungen nach den jeweils geltenden Regelungen auf die Angemessenheit der Versorgung. Die Anwendung ist über eine Web-Adresse erreichbar und ohne Installation einer separaten Software zu nutzen.
Die Software vergleicht die angegebenen Parameter, audiometrischen Messungen und das beantragte Hörgerät mit den Gerätefeatures aller Hersteller. Die Indikationsprüfung ermittelt, ob ein vertraglich geregelter Anspruch besteht, welche grundsätzlichen Anforderungen die Versorgung erfüllen muss und über welche technischen Voraussetzungen das Gerät verfügen sollte. Insbesondere wird dabei geprüft, ob der Hörverlust mit dem vorhandenen Gerät noch auszugleichen ist bzw. welche zuzahlungsfreien Alternativen es gibt. DiKS ermittelt ein fachlich aussagekräftiges Ergebnis und zeigt den Anpassbereich des entsprechenden Gerätes an. Hierdurch ist zu erkennen, ob die vorgeschlagene Versorgung grundsätzlich ausreichend ist und damit die Kostenübernahme indiziert ist.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Eine EU-weite Markterkundung hat ergeben, dass die – ausschließlich von der Digotex GmbH als Herstellerin vertriebene – Software DiKS am Markt einzigartig ist in der Weise, dass es keine anderen Produkte gibt, die die fachlichen Leistungsanforderungen der AOK Baden-Württemberg erfüllen. Die Software verfügt über innovative, sehr spezielle Funktionalitäten. Dass es vergleichbare Software in dieser Form nicht gibt, belegt auch die offizielle Anmeldung eines Patentverfahrens. Ebenso gibt es auf dem Markt keine technischen Alternativen oder Ersatzlösungen. Einzigartig ist die Software insbesondere dahingehend, dass eine Vergleichbarkeit der im Tonaudiogramm gemessenen Werte mit den angebotenen Hörhilfen inklusive Verstärkungsreserve automatisch möglich ist. Darüber hinaus können mit dieser Software Kostenvoranschläge für Hörhilfen geprüft werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
16/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Digotex GmbH
Ort: Niederfischbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 615112-5816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
[…]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
[…]
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB
"(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. […]“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/12/2021