Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachbestellung von jeweils einem zusätzlichen Opportunity Charger für 2 weitere Endhaltestellen zum Lieferzeitpunkt im Jahr 2021.
Gründe für die Änderung: Die Nachbestellung ist auf Grundlage von §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB bei dem AN erfolgt, weil ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen konnte und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kam ein Wechsel des AN nicht in Betracht, was sich daraus ergibt, dass bei der vorangegangenen Ausschreibung nur der AN ein Angebot eingereicht hat, das den gestellten Anforderungen der Beschaffung genügt hat. Die Beschaffung von Ladeinfrastruktur eines weiteren Herstellers wäre mit erheblichen Zusatzkosten für Wartung und Instandhaltung des backend-system verbunden. Der Auftragswert wird durch die Nachbestellung um 19,30 % und damit unterhalb der Grenze von § 132 Abs. 2 S. 2 GWB erhöht.