Beschreibung der Beschaffung
Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag wird auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 15 VgV in einem offenen EU-Vergabeverfahren vergeben. Der Aufgabenträger ist zugleich Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und hat durch Kreistagsbeschluss vom 26.06.2016 u.a. festgestellt, mit den anderen im VRR-Gebiet zusammengeschlossenen Aufgabenträgern eine "Gruppe von Behörden" im Sinne der VO (EG) 1370/2007 zu bilden. Die Gruppe von Behörden stellt integrierte Verkehrsdienste im Sinne von Art. 2 lit. m) VO (EG) 1370/2007 sicher.
Dabei sind die Verbandsmitglieder nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW bzw. § 4 ÖPNVG NRW als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV verantwortlich. Sie sind zuständige Behörden im Sinne der VO (EG) 1370/2007 (vgl. § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW).
Ergänzend zu der Beschreibung unter II.1.4) gelten die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreises Neuss in der jeweils geltenden Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption.
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen Rechtes im Sinne des Art. 2 lit. f) VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind. Weitere Einzelheiten regelt im Fall der Erteilung der Öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Der Aufgabenträger schließt mit dem Auftragnehmer einen sogenannten Bruttovertrag. Die weiteren Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang und den Qualitätszielen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind den abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.