Zusätzliche Angaben
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bewerber.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber über den in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf anderem Wege als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den in der Bekanntmachung, Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Über die dann eingegangenen und gewerteten Erstangebote wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem evtl. digital übertragenen Vorstellungsgespräch elektronisch eingeladen. Im Anschluss an die Vorstellung und nach Auswertung der finalen Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. Nach Ablauf der Wartefrist von 10 Kalendertagen erfolgt der Zuschlag an den vorgesehenen Auftragnehmer.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.