VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Aufgrund der globalen (humanitären) Einsätze der Bundeswehr in Krisengebieten, in denen es immer wieder zu Ausbrüchen von schweren Epidemien kommt, sowie die aktuellen Aussagen der Bundeswehr, dass ein erneut und vermehrtes Auftreten von schweren Infektionskrankheiten (beispielhaft das Ebola-Fieber oder andere Pandemiesituationen) Global zu verzeichnen sind, besteht eine erneute Dringlichkeit die einzige S3-Isolierstation der Bundeswehr, welche der Behandlung von schweren Infektionskrankheiten dienen soll, zeitnah fertigzustellen.
Sollte es zukünftig aufgrund von (humanitären) Einsätzen in Krisengebieten zu Infizierungen von Soldatinnen und Soldaten mit Infektionskrankheiten kommen, so sollten diese primär auf der S3-Isolierstation des Bundeswehrkrankenhauses Berlin versorgt und behandelt werden.
Soweit die Inbetriebnahme nicht unmittelbar erfolgt, kann die Versorgung der Patienten nicht gewährleistet werden und es besteht die erhebliche Gefahr für die Gesundheit für die Soldatinnen und Soldaten. Das Büro Gehring Ingenieure ist als Nachunternehmer für den bisherigen Auftragnehmer in die komplexe Anlage und die technischen Problemstellungen eingearbeitet. Eine erneute Einarbeitung eines anderen Büros würde die Fertigstellung um Monate verzögern. Aus diesem Grund liegt auch ein technisches Alleinstellungsmerkmal im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV vor.