Zusätzliche Angaben
Es ist geplant, die Verhandlungen in strukturierter Form teilweise IT-gestützt über eine elektronische Verhandlungsplattform zu führen. Informationen zum konkreten Ablauf der Verhandlungen und Besonderheiten der Kommunikation und Angebotseinreichung entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen sowie dem Kommunikationspapier. Weitere Details, insb. zum genauen Zeitplan, werden allen zugelassenen Bietern rechtzeitig mitgeteilt.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
- Erklärung über die Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer bzw. Person der Geschäftsleitung, Konzernführungskraft von deutschen und ausländischen DB-Konzerngesellschaften und politisch exponierter Stellung
- Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
- Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (Transporteure gelten als Nachunternehmer);
- Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten in Bezug auf die Leistungen der Lose 1-5 beabsichtigt, fremde Unternehmen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Erklärung des Bewerbers, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise des/der fremden Unternehmen(s) vorlegen wird (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s),
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3),
c) Angabe, ob eine Herstellerbezogene Produktqualifikation vorliegt.
- Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Herstellung von DB-Einheitsverschlüssen bereits vorhanden ist
Hinweis: Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags nicht mehr ausgetauscht werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nur die unter III.1.1. bis III.1.3. und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.