Bei Vertragsschluss stehen ausschließlich dem Auftragnehmer diejenigen Techniker zur Verfügung, die über die für die Durchführung der Serviceleistungen erforderliche Qualifikation und einschlägige berufliche Erfahrung verfügen und Zugang zu den für die Instandhaltung und Reparatur erforderlichen Originalteilen haben.