5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72265000 Software-Konfiguration, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit umfasst insgesamt 2 Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr. Die Maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung. Am Tag der erfolgreichen Abnahme der IT-Anwendung beginnen die Wartungs- und Pflegeleistungen, die Bereitstellung von Updates sowie Anpassungen der IT-Anwendung bei Bedarf. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der AG schließt mit dem AN eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab, der AN muss mit dem Angebot seine Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschreiben. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. ****************************** s. Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Leistungskonzept Grobkonzepte für den Projektablauf (Projektphasen)
Beschreibung: Stellen Sie im Angebot Ihre Grobkonzeption / Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und beschreiben Sie Ihr geplantes Vorgehen zu • Migration (siehe Abschnitt 3.3 der LB) • Test (siehe Abschnitt 3.4 + 7.3 der LB) • Abnahme (siehe Abschnitt 3.3 + 7.3 der LB) • Schulungen (siehe Abschnitt 3.5 der LB) • Rechte- und Rollen (siehe Abschnitt 5.3 + 6.1.7 der LB) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 11
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 - Leistungskonzept Grobkonzepte für die Betriebsphase
Beschreibung: Stellen Sie im Angebot Ihre Grobkonzeption / Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und beschreiben Sie Ihr geplantes Vorgehen zu - Anpassungen der Software im Rahmen der Pflege - per Gesetz - per AG durch Richtlinien - Implementierung Elektronischer Ausbildungsvertrag **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 14
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Projektmanagement
Beschreibung: Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar, aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht (Formblatt ZK 2-Team). **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Handhabung
Beschreibung: Angaben zu den einzelnen Anforderungen der Handhabung gemäß Unterkriterien 3.1. -3.8. (C-Tabelle B Kontrollliste) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 14
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Zusatzfunktion - Prüfungen
Beschreibung: Angaben zu den einzelnen Anforderungen der Zusatzfunktion - Prüfungengemäß Unterkriterien 4.1. -4.3 (C-Tabelle B Kontrollliste) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 14
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Teststellung (Die Teststellung erfolgt nach der Wertung der schriftlichen Angebote (Wertung Teil I). Nur die Bieter, deren Angebot noch die rechnerische Möglichkeit hat, den Zuschlag zu erhalten, werden zur Teststellung aufgefordert.)
Beschreibung: Die Erfüllung der im schriftlichen Angebot angegebenen A-Kriterien sowie der angebotenen B-Kriterien wird vor Zuschlagserteilung durch eine kostenfreie Teststellung des Softwareproduktes beim Auftraggeber (AG) verifiziert (Unterkriterium 5.1 verifizierende Teststellung - ohne Punktwertung). Anschließend erfolgt die wertende Teststellung (Unterkriterium 5.2) mit insgesamt 10 Gewichtungspunkten: - 5.2.1 Struktur (4 Gewichtungspunkte) - 5.2.2 Navigation (3 Gewichtungspunkte) - 5.2.3 Verarbeitung und Speicherung von Datensätzen (3 Gewichtungspunkte) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 6. Angebotspreis (inkl. Ust.)
Beschreibung: Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. ********************************* Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)