Zusätzliche Angaben
Der ursprünglich in der Bekanntmachung avisierte Ausführungszeitraum war mit 22.05.2020-
31.12.2020 angegeben. Aufgrund verschiedener Umstände und zusätzlich erschwert durch die
Folgen der Corona-Pandemie konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden. Mittlerweile liegt dieser Ausführungszeitraum deutlich in der Vergangenheit. Zudem wurden die Planungsgrundlagen
Zweckverbandsmitglieder: Geschäftsführung: Betriebsleitung: Bankverbindung: Landkreis Bayreuth, Landratsamt Bayreuth Fröbershammer 27 Sparkasse Bayreuth Steuer-Nr. 208/114/90084 Gemeinden Markgrafenallee 5, 95493 Bischofsgrün BIC: BYLADEM1SBT UID-Nr.: DE132 367 698 Bischofsgrün, 95448 Bayreuth Telefon: 09276/644 IBAN: DE30 7735 0110 0570 0521 42
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geändert. Die im Verhandlungsverfahren abgegebenen Angebote könnten so mit ihrem aktuellen
Inhalt ohnehin nicht mehr bezuschlagt werden.
Außerdem kann sowohl vor dem Hintergrund der zeitlichen Verschiebungen als auch der geänderten Planungsgrundlagen nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Bieter am Verfahren
Interesse haben bzw. gehabt hätten und zu beteiligen gewesen wären. Es ist also aus Sicht des Zweckverbands zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine Aufhebung erforderlich.
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass eine (erhebliche) Verschiebung des Ausführungszeitraums nach neuester Rechtsprechung als schwerwiegender Vergabefehler eingestuft wird (OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.03.2021
- 1L 45/19) Zwar ist noch unklar, ob diese Einschätzung
von anderen Gerichten aufgegriffen und bestätigt wird. Der Zweckverband sieht sich dennoch
gehalten, darauf zu reagieren. Diese Auffassung wird dadurch verstärkt, dass es sich hier um eine
stark ins Gewicht fallende, erhebliche Verschiebung handelt. Folgt man der neuen Rechtsprechung und sieht in der Verschiebung einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, liegt auch darin
ein schwerwiegender Grund für die Aufhebung (vgl. Herrmann in Ziekow/Völlink, 63 VgV, Rn. 49).
Ein Festhalten an der Ausschreibung erscheint daher mit Gesetz und Recht aktuell nicht mehr vereinbar. Von den Bietern darf daher erwartet werden, dass sie auf die Bindung des Zweckverbands an Recht und Gesetz Rücksicht nehmen. Wir bedauern, dass es dieser Aufhebung bedarf. Der Zweckverband freut sich, wenn Sie an der
jetzt zur Umsetzung des Projekts notwendig werdenden, neuen Ausschreibung wieder teilnehmen, die 2022 durchgeführt werden soll.