Die Vergabe erfolgte über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Angebot gemäß Vergabeverordnung (VgV), §14, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c: Die zu vergebene Leistung kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und da wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, kein anderes Unternehmen Modifikationen an der Softwaregrundlage vornehmen kann.
Die DigiOnline GmbH verfügt über die alleinigen Lizenzrechte an dieser Software. Sie ermöglicht keine Unterlizenzierung für Entwicklungsarbeiten. Daher wurde im Rahmen dieser Vergabe lediglich die DigiOnline GmbH zur Angebotsabgabe aufgefordert.