Beschreibung der Beschaffung
Der Ausbau der Gäubahn ist unter der laufenden Nummer 23 der neuen Vorhaben des vordringlichen Bedarfs unter der Bezeichnung „Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH“ im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu §1 BSchWAG) gelistet. Das bestehende Gäubahnkonzept wurde weiterentwickelt und durch den neuen „Planfall 040b“ ersetzt. Der Ausbauumfang umfasst folgende Maßnahmen:
• „Zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen Neubaustrecke (NBS) – Böblingen-Goldberg („Gäubahntunnel“ - nunmehr "Pfaffensteigtunnel"), Vmax = 160 km/h, Länge 12 km
• Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung Stuttgart – Singen durch Linienverbesserungen
• Geschwindigkeitserhöhung Herrenberg – Eutingen auf Vmax = 160 km/h
• Eingleisiger Neubau Neckarhausen – Sulz, Vmax = 160 km/h, Streckenverkürzung um 2,4 km, Bestandstrecke wird aufgelassen
• Zweigleisiger Ausbau Sulz – Epfendorf, Länge 17 km, Profilerweiterung des Sulzer Tunnels auf P/C 400, Umverlegung der B14 im Bereich nördlich Oberndorf – Altoberndorf (Straßentunnel, Länge 3 km)
• Zweigleisiger Ausbau Rietheim – Tuttlingen, Länge 8 km
• Neubau Singener Kurve inkl. Anpassung Haltepunkt (Hp) Landesgartenschau, Länge 1,5 km
• Profilerweiterung von 5 Tunneln auf P/C 400“
Die Maßnahme ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord beschreibt den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg („zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen NBS – Böblingen- Goldberg („Gäubahntunnel“), vmax = 160 km/h, Länge 12 km“). Dazu zählen der o. g. Pfaffensteigtunnel (ehemals Gäubahntunnel) sowie der Ausbau der Bestandsstrecke 4860 zwischen der Anbindung des Pfaffensteigtunnels (ca. km 22,1) an die Strecke 4860 und dem Haltepunkt Goldberg (ca. km 24,3) auf Vmax = 160 km/h.
Gegenstand dieses Auftrags sind sachverständige Gutachterleistungen in Bezug auf Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft. Die wesentlichen Aufgaben des Auftragnehmers ergeben sich aus den ausgeschriebenen Leistungen und beziehen sich auf gutachterliche Leistungen hinsichtlich Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft im gesamten Bereich des Abschnittes.
Die Vergabeunterlagen (einschl. Leistungsbilder) werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.