66949-2022 - ErgebnisDeutschland-Eschborn: Restaurant- und Bewirtungsdienste
OJ S 26/2022 07/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: heiko.fischer@giz.de
Telefon: +49 6196792362
Fax: +49 619679802362
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
81273499-Gastronomische Versorgung und Konferenzbewirtung Eschborn
Referenznummer der Bekanntmachung: 81273499
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die gastronomische Versorgung am Standort Eschborn im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrags an einen geeigneten Betreiber vergeben werden. Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 11 935 807,96 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Das Betriebsrestaurant in Haus 1 verfügt über ca. 300 Sitzplätze, in Haus 3 über ca. 200 Sitzplätze und in Haus 7 über ca. 80 Sitzplätze.
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden am Standort Eschborn In Haus 1 und Haus 3 vier Menülinien angeboten. Diese sollen wie folgt ausgeprägt sein:
- 1 Linie vegan
- 1 Linie vegetarisch
- 1 Linie Fleisch- oder Fischgericht
- 1 Linie als GIZ-Menü
Von diesen vier genannten Menülinien, sollen täglich zwei mit konventionellen Lebensmitteln zubereitet werden, zwei als sogenannte Nachhaltigkeitsgerichte. Während die Menülinien vegetarisch, vegan sowie Fleisch- und Fischgericht frei kalkulierbar sind und individuelle Preise aufweisen können, zeichnet sich das GIZ-Menü dadurch aus, dass der Ausgabepreis des GIZ-Menüs möglichst günstig und unabhängig von der Ausprägung festgeschrieben ist. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass dieser Ausgabepreis auch die zusätzlichen Wahlkomponenten Tagessuppe, Beilagen-Salat oder Nachtisch inkludiert. Alle Gemüse- und Sättigungsbeilagen müssen mit einem Einzelpreis versehen und als separate Portionen einzeln erwerbbar sein.
In Haus 7 werden 2 Menulinien (inkl. GIZ Menu) angeboten. Hier ist darauf zu achten, dass diese 2 Menülinien in ihren Ausprägungen, den gleichen prozentualen Anteil entsprechen, die bei den 4 Menülinien in Haus 1 und Haus 3 gefordert sind (täglich ein GIZ-Essen, 50% Nachhaltigkeitsgericht etc.). Der Speiseplan kann völlig unabhängig von den Restaurants in Haus 1 und 3 geplant werden.
Das Angebot der Frühstücks- und Zwischenverpflegung orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert. Ansonsten überlässt die Auftraggeberin dem/ der AN die kreative und eigenständige Konzeptgestaltung der Zwischenverpflegung.
Anforderungen an den Kaffee- und Hot-Cold-Automaten
Die bargeldlosen Automaten sind ganztägig montags bis freitags zu betreiben und zwischenzeitlich zu reinigen und nachzufüllen. Es ist darauf zu achten, dass stets eine hinreichende Anzahl an Kaffeebechern, Löffeln und Zucker sowie Süßstoff bereitgestellt sind.
Anforderungen an Konferenzbewirtung
Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service-Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch andere Servicezeiten zu ermöglichen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Standard-Kriterien Dienstleistungsausschreibungen / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-401550
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Aramark GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Aramark GmbH
Postanschrift: Martin-Behaim-Str. 6
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
E-Mail: claudia.luzar@aramark.de
Telefon: +49 61027459329
Internet-Adresse: http://www.aramark.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 11 935 807,96 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSXW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/02/2022