Die Messtechnik Hersteller Jenoptik, Modell MiniRack TraffiStar S350 wird beim Auftraggeber bereits verwendet.
Im weiteren sind für die Fahrzeuge der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung (GÜW) Jenoptik MiniRack TraffiStar S350 zu beschaffen,
- damit die Objektive oder Lasermesseinheiten zum Beispiel bei Defekten untereinander ausgetauscht werden und mit einer Software bedient werden können. Andere Produkte sind hierfür nicht zugelassen.
- weil alle Bediener des Fachamts Erfahrungen mit dem S 350 sammeln konnten, insofern also vertraut mit der Anlage sind.
Aus den o.g. Gründen kommt nur das Produkt Jenoptik Robot GmbH TraffiStar S350 Mini-Rack mit Lasertechnik zur Erweiterung der vorhandenen mobilen GÜW in Betracht.
Die Geräte sind jährlich zu eichen. Im Rahmen der Eichunterstützung werden sie vom Hersteller gewartet und dem Eichamt vorgeführt. Außerdem sind die elektrischen Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen.
Für Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen muss eine Bauartzulassung des Gesamtsystems durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) als Voraussetzung für die Durchführung von amtlichen Kontrollen vorliegen.
Für den Auftragnehmer muss eine Zulassung durch die PTB für die Eichunterstützung des angebotenen Systems vorliegen.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV wird der Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, da ein Wechsel des Unternehmens wegen der PTB-Zulassung zu einem mit der vorhandenen mobilen Messtechnik inkompatiblen Produkt führen würde.
Außerdem ermöglicht auch § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Bieter, da die Jenoptik Robot GmbH das alleinige Recht zur Lieferung des Systems Jenoptik MiniRack TraffiStar S350 hat.