66954-2022 - ErgebnisDeutschland-Magdeburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 26/2022 07/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
E-Mail: sascha.schmiedecke@med.ovgu.de
Telefon: +49 3916715116
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erweiterung des KIS-System Medico des UKMD
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Förderung durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) sollen die Fördertatbestände (FTB) 3, 5 und 6 des Krankenhauszukunftsgesetzes umgesetzt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Geschäftsbereich ITMT Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fördertatbestand 3 – Pflege und Behandlungsdokumentation
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.
Fördertatbestand 5 – Medikationsmanagement
§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV): Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich.
Fördertatbestand 6 – Digitale Leistungsanforderung
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV): Bei einer Behandlung im Krankenhaus sind oft viele unterschiedliche Fachabteilungen beteiligt, die miteinander interagieren. Die konsequente digitale Anforderung und/oder automatisierte Anforderung bei Diagnose- oder Behandlungsplänen und gleichzeitig digitale Rückmeldungen bei Befunden machen die Kommunikation schneller und verringern Fehler in der Behandlung
Schulungen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 010-021667
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung des KIS-System Medico des UKMD
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingewiesen:
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/02/2022