Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Sanitärarbeiten Bauphase-1
Referenznummer der Bekanntmachung: 12/771.31.1.100.9.9
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45332000 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Sanitärarbeiten für die erste Bauphase der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Hauptort der Ausführung:
75433 Maulbronn, Talweg 10
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis sollen Sanitärinstallationen zur 1. Bauphase erbracht werden:
Bauphase 1 • Druckluftanlage 1 x Kolbenkompressor 264m Edelstahl-Systemrohr DN 25-32 • 1 x Sanitärbereich: WC, Waschtisch und Urinal • 1 x Waschhalle
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Für einige Stoffe werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß einer Stoffpreisgleitklausel erstattet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 170-480674
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, siehe VI.4.1)
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 29/11/2022