Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über die Lieferung / Versorgung der Küche im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (FB V) des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen mit verschiedenen Lebensmitteln
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/21/043
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 15890000 Verschiedene Lebensmittel und Trockenerzeugnisse
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Versorgung der Küche des Zentrums für Wald und Holzwirtschaft (FB V) an unten benannten Standorten "Alter Holzweg 93, 59755 Arnsberg" und "Herbreme 2, 59821 Arnsberg" jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag zwischen 6:30 Uhr und 8:00 Uhr bis in die Lagerräume mit Lebensmitteln.
Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung sowie allen der Vergabe beigefügten weiteren Unterlagen zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Hauptort der Ausführung:
Wald und Holz NRW, Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (FB V) Alter Holzweg 93 59755 Arnsberg Haupterfüllungsort bzw. Lieferort ist die Küche des Zentrums für Wald und Holzwirtschaft (FB V) an oben benannten Standorten., Wald und Holz NRW, Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (FB V) Herbreme 2 59821 Arnsberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Dem Auftraggeber ist es nicht möglich, bereits zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche Einzelaufträge abschließend zu benennen. Den Vergabeunterlagen ist jedoch als Anlage 1 (Lieferungen aus dem Jahr 2020) eine Auflistung beigefügt, aus der ersichtlich wird, welche Artikel im Jahr 2020 abgerufen wurden. Diese Auflistung soll den Bietern ebenfalls als Kalkulationsgrundlage dienen. Sie ist Teil der Leistungsbeschreibung und mithin Auftragsgegenstand.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-568302
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 29/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW