6698-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 5/2021 08/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung und Betrieb einer Fernsignaturlösung (ECA-2020-009)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist die Lieferung und der Betrieb eines Dienstes zur fernausgelösten Signatur mit Zeitstempeln. Die Ausstellung der Zertifikate und die dazu benötigte Identifizierung ist Bestandteil der Leistung. Die qualifizierten elektronischen Signaturen müssen den Anforderungen der eIDAS-Verordnung genügen.
Die Datenverarbeitung muss in einem Mitgliedsstaat der EU erfolgen. Die Lösung muss ein Portal zum Signieren einzelner Dateien enthalten. Zusätzlich muss die Lösung über ein API in bestehende WorkflowSysteme integrierbar sein. Die Absicherung der qualifizierten Signatur muss über einen zweiten Faktor erfolgen.
Die Registrierung der Nutzer muss sowohl im Portal als auch über das API möglich sein. Verschiedene Identifizierungsverfahren sind anzubieten.
Die Dokumentation muss mindestens in Deutsch und Englisch vorliegen. Support für die Kunden mit vorgegebenen SLAs muss angeboten werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben ist die Lieferung und der Betrieb einer Fernsignaturlösung für qualifizierte (QES), fortgeschrittene (AES) und einfache Signaturen. Signaturen müssen durch qualifizierte Zeitstempel ergänzt werden können. Zertifikatsausstellung und Identifizierungen sind Bestandteil der Ausschreibung.
Die QES müssen konform mit eIDAS- Verordnung (EU 2014/910) und mit einer QSCD erstellt werden. Die Zertifizierungen des VDAs und der Prozesse müssen lückenlos nachgewiesen werden. Zur Einhaltung der DSGVO-Anforderungen darf die Datenverarbeitung ausschließlich in der EU erfolgen.
Um eventuell höhere Anforderungen bei Aufträgen mit hoheitlichem Bezug zu erfüllen, ist die ausschließliche Datenverarbeitung in Deutschland ein Zuschlagskriterium. Der Dienst muss die Signatur von hochgeladenen PDF-Dokumenten und Hashwerten ermöglich. Mindestens müssen die Signaturformate PAdES-B-B,-B-LT (ETSI EN 319 142-1) und CAdES-B-B;-B-T und -B-LT (ETSI EN 319 122-1) unterstützt werden.
Die Lösung muss ein Portal zum Signieren einzelner Dateien bereitstellen. Dieses muss alle gängigen Browser unter Windows, Android und iOS unterstützen. Zusätzlich muss die Lösung über ein API in bestehende Workflow-Systeme integrierbar sein. Über das API muss auch eine Stapelsignatur mehrerer Dokumente und Hashwerte möglich sein. Ein Zuschlagskriterium ist die produktmäßige Integration mit gängigen Signatur- und
Workflowlösungen.
Die Absicherung der qualifizierten elektronischen Signatur muss über einen zweiten Faktor erfolgen. Dabei muss mindestens SMS-TAN und Festnetz-TAN unterstützt werden.
Die Registrierung der Nutzer muss im Portal und über das API möglich sein.
Zur Identifizierung der Nutzer sind zertifizierte Verfahren anzubieten (BSI TR-03128 Teil 2). Dazu gehören mindestens Video-Ident, eID, Vorort-Ident und Bankkonto-Ident. Es muss möglich sein, sichere Identitäten des Niveaus Substantiell zu übernehmen. Die Identifizierung muss mindestens für alle Bürger des EWR unterstützt werden.
QES und FES müssen ohne weitere Nutzerinteraktion in Adobe verifiziert werden können – alle Zertifikate müssen über die AA-TL oder die EU-TL prüfbar sein.
Es müssen mindestens RSA-Schlüssel mit 2.048 Bit und mindestens der Signaturalgorithmus RSASSA-PSS unterstützt werden. Die Signaturalgorithmen, Hashalgorithmen und Schlüssellängen sind auf den jeweils aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Die Lösung muss niedrige Verarbeitungszeiten und Skalierbarkeit für hohen Durchsatz gewährleisten. Eine hohe Verfügbarkeit muss einen durchgehenden Einsatz in geschäftskritischen Prozessen ermöglichen. Zur Validierung durch Dritte müssen LDAP, OCSP und Sperrlisten kostenfrei bereitgestellt werden.
Zertifikatssperrungen innerhalb 24 Std. sind zu gewährleisten.
Die Dokumentation des Portals, des APIs und der Prozesse, insbesondere zur Integration und Identifizierung muss komplett vorliegen. Technische Dokumente müssen in Englisch vorliegen, Nutzerdokumentation und das Portal müssen mindestens auf Deutsch und Englisch vorliegen. Das Portal muss auf weitere Sprachen erweiterbar sein. Die Identifizierung per Video-Ident und Vorort-Ident muss auf Wunsch zusätzlich in Französisch, Spanisch und Italienisch angeboten werden.
Es muss eine deutsch- und englischsprachige Hotline und E-Mail Support für die Kunden von Mo-Fr. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr bereitgestellt werden. 2nd und 3rd Level Support muss ebenfalls angeboten werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Beantragung und Verwaltung / Gewichtung: 8,72
Qualitätskriterium - Name: Lieferung der Produkte / Gewichtung: 20,92
Qualitätskriterium - Name: Portfolio des Angebots / Gewichtung: 11,64
Qualitätskriterium - Name: Support / Gewichtung: 8,72
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 067-159435
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: D-Trust GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin.
Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/01/2021