Eine Vergabe des Auftrags zur Lieferung von vier Fahrzeugen an den für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmer ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. Abs. 6 VgV gerechtfertigt, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Der für den Zuschlag vorgesehene Wirtschaftsteilnehmer ist der Lieferant und Hersteller der Fahrzeuge mit individueller Ausstattung entsprechend den Vorgaben des BAG. Die Beauftragung dieses Unternehmens ist aufgrund technischer Anforderungen der Auftraggeberin zwingend notwendig. Diese bestehen darin, dass die zu beschaffenden Fahrzeuge des oben genannten Modells sein müssen und die vom BAG vorgeschriebene individuelle Ausstattung aufweisen müssen. Nur auf diese Weise ist es für die Auftraggeberin möglich, die ihr vom BAG übertragenen Aufgaben, Aufbau von Musterfahrzeugen sowie anschließende Ausrüstung der Fahrzeuge mit mautspezifischer Kontrolltechnik, zu erfüllen und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Schließlich können die Projektziele erreicht werden, wenn die Fahrzeuge mit der ausgestatteten Kontrolltechnik – die baugleich mit den Musterfahrzeugen sind – frei von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen funktionieren. Damit ist eine alternative oder vergleichbare Lösung nicht gegeben, auf die die Auftraggeberin zurück greifen kann. Im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes ist die Auftraggeberin berechtigt, die Fahrzeugmarke, die Fahrzeugkonfiguration und die konkrete Austattung dieser Fahrzeuge als Bürofahrzeuge abschließend so festzulegen, wie das BAG die Fahrzeuge im Rahmen der oben genannten europaweiten Ausschreibung beschafft. Nur so kann gewährleistet werden, dass die von der Auftraggeberin im Rahmen der Ausstattung mit mautspezifischer Kontrolltechnik umzurüstenden Musterfahrzeuge den späteren umzurüstenden Fahrzeugen des BAG vollumfänglich entsprechen.
Die für den Zuschlag vorgesehene Auftragnehmerin ist infolge der Umstrukturierungsmaßnahmen nunmehr die Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Auftragnehmerin in dem Vergabeverfahren gemäß Bekanntmachung (Nr.
2019/S 029-064567) des BAG.