670213-2022 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 233/2022 02/12/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: heike.mair@ha.karlsruhe.de
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
AfA22009 Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe betreibt die Sammlung von Abfall als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 in der jeweils geltenden Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) für die Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme der kompletten Mengen aus der behältergestützten Sammlung der Karlsruher Wertstofftonne und die Sortierung und die stoffliche Verwertung des kommunalen Anteils an Wertstoffen aus der Wertstofftonne.
Bei einer Gesamtmenge von ca. 19.500 Mg pro Jahr lag der kommunale Anteil in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich bei ca. 10.800 Mg pro Jahr und der Anteil der BDS vereinbarungsgemäß bei 8.716 Mg. Derzeit befindet sich die Stadt Karlsruhe mit den BDS in Vertragsverhandlungen, so dass konkrete Mengen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht genannt werden können. Die Splittung der Anteile kann sich jedoch künftig ändern.
Dem AN steht es offen, mit den BDS weitergehende Vereinbarungen über die Sortierung und Verwertung der Anteile der BDS zu schließen. Als optionale Leistung bietet der AN dem AG den Umschlag von Teilmengen der BDS zur Verladung zum Transport an Dritte an. Derzeit werden rund 4.400 Mg pro Jahr verladen. Über die zukünftige Entwicklung dieser Menge kann keine verbindliche Aussage getroffen werden Nach Übernahme der Wertstoffe an der Übernahmestelle hat der AN diese zu der/den von ihm bestimmten Anlage/n (Sortierungs- und/oder Endverwertungsanlage/n) zu transportieren - sofern die Übernahmestelle nicht gleichzeitig der Ort der Sortierung ist - und sie einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Im Rahmen der Vergabe der Leistung beinhaltet die geforderte Sortierung und Verwertung der Wertstoffe für die vorgegebene Vertragslaufzeit die folgenden Teilleistungen • Kontinuierliche Übernahme des kompletten Inhalts der Wertstofftonne aus der kommunalen Sammlung des AG an einer durch den AN bereitzustellenden Ablade- bzw. Übernahmestelle innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe,
• Übernahme des Kompletten Inhalts der 5 cbm Umleerbehältersammlung (WT16) des AG an einer durch den AN bereitzustellenden Ablade- bzw. Übernahmestelle innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe • Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge für den kommunalen Anteil bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen,
• Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge für den Anteil aus den 5 cbm Umleerbehältersammlung bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen,
• Ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Sortierung und Verwertung der vertragsgegenständlichen kommunalen Wertstoffe sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung,
• Ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Sortierung und Verwertung der vertragsgegenständlichen Wertstoffe aus der 5 cbm Umleerbehältersammlung sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung • ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen und/oder Sortierresten aus dem kommunalen Anteil.
• ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen und/oder Sortierresten der Wertstoffe aus der 5 cbm Umleerbehältersammlung.
• Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Wertungsbetrag laut Preisblatt / Gewichtung: 60 %
Kostenkriterium - Name: Umweltkosten / Gewichtung: 40 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Als optionale Leistung bietet der AN dem AG den Umschlag von Teilmengen der BDS zur Verladung zum Transport an Dritte an. Derzeit werden rund 4.400 Mg pro Jahr verladen. Über die zukünftige Entwicklung dieser Menge kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 109-308267
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ALBA Nordbaden GmbH
Postanschrift: Industriestraße 1
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76189
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/11/2022