VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Im Jahr 2019 wurden durch die pronova BKK im Rahmen einer Ausschreibung Lizenzen für die Mitarbeitenden der Auftraggeberin für eine Projektmanagementsoftware durch Kauf beschafft. Den Zuschlag erhielt die Invarem GmbH & Co. KG mit dem Softwareprodukt inAIR. Die Invarem GmbH & Co. KG ist das einzige Unternehmen, das Lizenzen für die Projektmanagementsoftware inAIR vertreibt. Daher ist eine Erweiterung des aktuellen Lizenzbestandes nur bei dieser Anbieterin möglich.
Aufgrund des fehlenden Wettbewerbs aus technischen Gründen, kann der Vertrag direkt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vergeben werden. Die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes liegen hier – ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der pronova BKK – vor.