670350-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte – Arbeitnehmerüberlassung
OJ S 196/2025 13/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
E-Mailausschreibungen@big-direkt.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelArbeitnehmerüberlassung
BeschreibungZur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Kennung des Verfahrens81ba24f5-67bf-4dc9-9ff2-f8ab52f14473
Interne KennungBO-6410
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt. Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 03.10.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden. Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann5
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 – handwerkliche / technische Tätigkeiten
BeschreibungZur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne KennungLOT-0001 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen
Beschreibung der OptionenOption einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsGesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/10/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/10/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 – Kundenberatung Krankenkasse
BeschreibungZur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne KennungLOT-0002 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen
Beschreibung der OptionenOption einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsGesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/10/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/10/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 – organisatorische / administrative Tätigkeiten
BeschreibungZur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne KennungLOT-0003 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen
Beschreibung der OptionenOption einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsGesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/10/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/10/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 – operative und fachspezifische Tätigkeiten
BeschreibungZur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne KennungLOT-0004 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen
Beschreibung der OptionenOption einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsGesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/10/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/10/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5 – IT-Tätigkeiten
BeschreibungZur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne KennungLOT-0005 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen
Beschreibung der OptionenOption einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsGesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsA. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/10/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/10/2025 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 992-80035-45
PostanschriftMarkgrafenstr. 22
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen@big-direkt.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.big-direkt.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 991-02380-92
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Internetadressehttp://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung0e568477-1a4b-480b-a38f-2b3cfabaa2ac-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
BeschreibungVerlängerung der Angebotsfrist
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung449dc221-9715-4966-b141-e5bda8735ecf  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/10/2025 10:10:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung670350-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe196/2025
Datum der Veröffentlichung13/10/2025